Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Gosen – Neu Zittau unterstützt die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Einschränkungen und ist bemüht dies auf Ihrem Gemeinde-Portal umzusetzen. Dabei sind wir in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich ausschließlich auf das Gemeinde-Portal unter der unten stehenden Internetadresse (URL). Angebote unter anderen Internetadressen werden hiervon nicht abgedeckt.

URL: www.gosen-neuzittau.de
(Stand: 29.04.2025)

Die Gemeinde Gosen – Neu Zittau ist bemüht, sein Gemeinde-Portal im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz barrierefrei zugänglich zu machen. Gleichzeitig handelt es sich um ein privat und ehrenamtlich erstelltes Portal, womit die zur Verfügung stehenden Ressourcen stark begrenzt sind. Somit ist eine vollumfängliche Umsetzung von BbgBGG und BbgBITV nicht zu gewährleisten und stellt eine unverhältnissmäßige Belastung (§1 Abs. 2 BbgBITV) dar.

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Die Gemeinde Gosen – Neu Zittau ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Es wird an klaren Zielen und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit gearbeitet
  • Zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit wird diese turnusmäßig überprüft (letzte Prüfung: 29.04.2025)
  • Um die Akualität zu gewährleisten wird der Standard turnusmäßig überprüft (letzte Prüfung: 29.04.2025)

Konformitätsstatus

  • Aktueller Standard der Barrierefreiheit des Gemeinde-Portals: WCAG 2.0
  • Aktueller Status der Inhaltskonformität: Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig WCAG 2.0.

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

  • PDF-Dokumente: Die angebotenen PDF-Dokumente entsprechen nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit
  • Bilder: diese besitzen nicht immer einen Alt-Text

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Gemeinde-Portal ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern in der aktuellen Version kompatibel ist:

  • Mozilla Firefox
  • Google Chrome
  • Microsoft Edge (Chromium)
  • Safari

Bei anderen Browsern, die Cascading Style Sheets CSS3 und HTML5 unterstützen, sollten keine Probleme bei der Darstellung auftreten. Ältere Browser-Versionen sind grundsätzlich nutzbar, doch kann es zu grafischen Abweichungen in der Anzeige von Schriften und Styles und zu Einschränkungen ausgewählter Funktionen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Verwenden Sie nach Möglichkeit bitte immer die aktuelle Version Ihres Browsers.

Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Internetseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

Bewertungsmethoden

Die Gemeinde Gosen – Neu Zittau hat die Barrierefreiheit dieser Internetseite mit Hilfe der folgenden Methode bewertet: Selbsteinschätzung.

Feedback-Prozess

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Internetseite. Richten sie Ihre Anfrage bitte an die E-Mail-Adresse: redaktion@gosen-neuzittau.de.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Internetseite an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Absatz 3 Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Landesbehindertenbeauftragte
Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2–13
Haus S
14467 Potsdam

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