Snackautomat

Muss es ein Snackautomat an der Grundschule sein?

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Mit diesen und ähnlichen Beschwerden kommen immer mehr Eltern seit Längerem in die Sprechstunde. Für die einen moralisch sehr verwerflich, für die anderen ein Geschäft. Fakt ist: Die Gemeinde kann daran nichts ändern. Der Automat steht auf privatem Grund.

Und ja, es gibt keine Altersprüfung für Energydrinks, Chips oder Süßigkeiten – laut Gesetzgebung ist das auch nicht vorgeschrieben. Daher können nur Sie als Eltern und Großeltern für Aufklärung bei den Kindern sorgen.

Dass von den älteren, größeren Kindern den kleineren das Taschengeld für den Kuchenbasar abgenommen wird, muss dokumentiert und geklärt werden. Als erste Maßnahme heißt es im Zweifel dann jedoch: Kein Taschengeld mehr für den Kuchenbasar mitgeben. Das könnte dazu führen, dass der Kuchenbasar – was für die Klassen sehr schade wäre – ausfallen muss.

Wir erziehen unsere Kinder immer stärker in Richtung Selbst-bestimmung: selbstbestimmtes Lernen und selbstbestimmte Freizeit-gestaltung.


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