Erinnerung an Räumung der Gehwege

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Liebe Gemeinde Gosen – Neu Zittau,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet sind, nach § 4 Straßenreinigungssatzung des Amtes Spreenhagen, Gehwege oder Gehweg ähnliches bei Schnee und Glätte sicher zu räumen und zu streuen.

  • Räumzeiten – Werktags: 7:00 bis 20:00 Uhr, Sonn- und Feiertage: ab 9:00 Uhr Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee ist bis zum nächsten Morgen zu beseitigen.
  • Häufigkeit – Bei anhaltendem Schneefall muss mehrmals täglich geräumt werden.
  • Räumbreite – Gehwege oder Gehweg ähnliches sind auf einer Breite von mindestens 1,50 Metern zu räumen, so dass zwei Personen gefahrlos aneinander vorbeigehen können.
  • Streumittel – Bei Glätte sind ausschließlich abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat zu verwenden.
  • Vertretung – Sollte eine Verpflichtung zum Räumen und Streuen z. B. aus beruflichen Gründen, wegen Urlaub oder Krankheit nicht wahrgenommen werden können, ist eigenständig eine Vertretung zu organisieren.
  • Schneelagerung – Der geräumte Schnee darf nicht auf der Fahrbahn oder in Straßenrinnen abgelagert werden, sondern ist am Rand des Gehweges zu platzieren.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

Frank Nakoinz ehrenamtlicher Bürgermeister

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