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Bei Rettungseinsatz kein Gebührenbescheid

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Wer den Notruf 112 wählt, muss nicht befürchten anschließend einen Gebührenbescheide zu erhalten. Zwischen Dem Landkreistag und den gesetzlichen Krankenkassen wurde eine Einigung über ein neues Verfahren zur Finanzierung des bodengebundenen Rettungsdienstes gefunden.

In Brandenburg ist der Landkreis Oder-Spree einer von acht Landkreisen, für die ab dem 1.Juli 2025 die bisherigen Festbeträge entfallen.

Weitere Informationen auf der Seite des Landkreises

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